Unser Tätigkeitsspektrum umfasst sowohl das Kollektiv- als auch das Individualarbeitsrecht. Wir beraten und vertreten branchenübergreifend mittelständische Unternehmen; unsere Expertise erstreckt sich darüber hinaus auch auf die Beratung von Arbeitnehmern. Wir kennen somit die unterschiedlichen Interessenlagen der beteiligten Parteien. Dies ermöglicht uns eine erfolgreiche Beratung unserer Mandanten.